Fassadensanierung

Fassadenrenovator
Hemp-Shield-Team GmbH

Odenwaldstraße 16
12161 Berlin

Telefon: 030 - 897 57 8 - 26 / 27
Telefax: 030 - 987 57 8 - 28

info@fassadenrenovator.com

Energieausweis

Home > Leistungen > Energieausweis

Warum gibt es Energieausweise? – Der Hintergrund

Aufgrund der globalen wirtschaftlichen Entwicklung haben sich die Rohölweltmarktpreise in den letzten sechs Jahren überproportional erhört.

Hinzu kommt, dass in Deutschland in den letzten Jahren die Steuern auf Ölprodukte, Gas und Strom angehoben worden sind. Aus umweltökonomischer Sicht sollen Erschwernisse des Energieverbrauchs dazu dienen, vor allem den Ausstoß von Kohlendioxid gemäß den internationalen und europäischen Vereinbarungen zu senken.

Damit derartige stetig wachsende Kosten nicht zu einer Geißel werden, muss (und kann) der Energieverbrauch bei Gebäuden ohne Komforteinbußen gesenkt werden.

Entscheidend dafür ist:

  • die energetische Qualität der baulichen Hülle des Gebäudes (d.h. insbesondere die wärmedämmenden Eigenschaften),
  • die effiziente Wärmebereitstellung,
  • die Nutzung von erneuerbaren Energien und
  • Ein sinnvolles Verhalten.

Grundsätzliches zum Energieausweis

Die EnEV 2009 sieht vor, dass

  • beim Bau,
  • dem Verkauf und
  • der Vermietung von Gebäuden

dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Energieausweis vorgelegt wird.

Der Ausweis muss die Gesamtenergieeffizienz des betroffenen Wohngebäudes angeben und Referenzwerte, wie gültige Rechtsnormen und Vergleichskennwerte, enthalten, um den Verbrauchern einen Vergleich oder eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen.

Der große Unterschied: Bedarfs- und Verbrauchsausweise

Die EnEV 2009 ermöglicht prinzipiell zwei Wege zur Ausstellung der Energieausweise:

  • auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs oder
  • durch die Ermittlung des so genannten Energiebedarfs

Das verwirrt anfangs aber nach der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist es prinzipiell möglich, Energieausweise auf der Grundlage von Bedarfsrechnungen oder auf der Basis des erfassten Verbrauchs zu erstellen. In der Regel genügt eine von beiden Angaben. Nach EnEV 2009 können Energieausweise (freiwillig) auch beide Angaben – zum Bedarf und zum Verbrauch – enthalten. Bei kleinen Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten muss in der Regel der Energiebedarf auf jedenfall angegeben werden.